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   BGH, 29.03.1988 - 1 StR 66/88   

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https://dejure.org/1988,4981
BGH, 29.03.1988 - 1 StR 66/88 (https://dejure.org/1988,4981)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1988 - 1 StR 66/88 (https://dejure.org/1988,4981)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1988 - 1 StR 66/88 (https://dejure.org/1988,4981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhandlung über die Frage der Vereidigung und Entlassung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 370
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im

    Auszug aus BGH, 29.03.1988 - 1 StR 66/88
    Auch wenn im vorliegenden Fall mit Rücksicht auf das Ergebnis, nämlich das Absehen von der Vereidigung des Zeugen H. nach § 61 Nr. 2 StPO, die Verhandlung über die Vereidigung als nicht wesentlicher Vorgang der Hauptverhandlung anzusehen wäre (vgl. BGHSt 22, 289, 297; ...), liegt der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO vor.
  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 392/85

    Unterrichtung des Angeklagten vor Entlassung des in seiner Abwesenheit

    Auszug aus BGH, 29.03.1988 - 1 StR 66/88
    Der Angeklagte Sch. und sein Verteidiger waren auch bei der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen H. abwesend und hatten somit keine Möglichkeit, gegebenenfalls weitere Fragen zu stellen oder der Entlassung des Zeugen entgegenzuwirken (BGH NStZ 1986, 133).".
  • BGH, 12.08.1981 - 3 StR 249/81

    Zulässigkeit des allseitigen Verzichts auf Vereidigung eines Zeugen bei

    Auszug aus BGH, 29.03.1988 - 1 StR 66/88
    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung auch die Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen (BGH NStZ 1981, 449).
  • BGH, 23.05.1991 - 5 StR 9/91

    Gesamtvorsatz - Vorsatz - Tatplan - Tatdurchführung - Tateinheit - (Beihilfe zur)

    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung auch die Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen und dessen Entlassung (vgl. BGH NStZ 1981, 449; StV 1988, 370; Beschluß vom 20.3.1991 - 2 StR 624/90 -).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.1996 - 5 Ss 67/96
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, die Vereidigung selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während der der Angeklagte gemäß § 247 Satz 1 StPO aus dem Sitzungssaal entfernt werden kann (BGH NStZ 1986, 133 ; StV 1988, 370; BGHSt 26, 218 ).
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 312/88

    Folgen der Vernehmung einer im Beurlaubungsbeschluss nicht genannten Zeugin in

    Es kann offen bleiben, ob der Verfahrensverstoß die Revision auch dann begründen würde, wenn dieser Verhandlungsteil den Beschwerdeführer nicht betraf (BGH, Beschlüsse v. 21. Februar 1985 - 1 StR 7/85 -, u.a. in MDR 1985, 514 u. NStZ 1985, 375 und v. 29. März 1988 - 1 StR 66/88 - = BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 9).
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